Verfassungsrechtliche Anforderungen an Einstellungshöchstaltersgrenzen; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2015

Recht1

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich zulässig sind, soweit sie ein ausgewogenes zeitliches Verhältnis zwischen Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit gewährleisten. Bei der Festlegung der Höchstaltersgrenzen verfügt der Gesetzgeber über einen Gestaltungsspielraum. Auch das Unionsrecht steht Höchstaltersgrenzen nicht prinzipiell entgegen. Erforderlich ist allerdings, dass die Gesetzgeber Höchstaltersgrenzen entweder selbst festlegen oder hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigungen zur Festsetzung solcher Altersgrenzen vorsehen. Da eine solche Ermächtigungsgrundlage im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz fehlt, hat das Gericht die Regelung über die Höchstaltersgrenze in der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung für verfassungswidrig erklärt.

LKT Rundschreiben 314/2015 [PDF-Dokument: 61 kB]

02.06.2015